Leiharbeit
BAG: Urlaub darf keine Lohnnachteile bringen
Für Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit sind neben Arbeitsstunden auch die Urlaubstage anzurechnen, die der Arbeitnehmer im fraglichen Monat genommen hat. Sonst
würde ein Anreiz für Leiharbeitnehmer geschaffen, auf ihren Urlaub zu verzichten – so das Bundesarbeitsgericht.
BAG: Urlaub
darf keine Lohnnachteile bringen (bund-verlag.de)