DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN

 

Betriebsratswahlen: Das sollte man wissen

Betriebsratswahlen: In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, können Belegschaften jederzeit einen wählen. In unserem FAQ beantworten wir Fragen, wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, welche Fristen eingehalten werden müssen, und was bei den Wahlen allgemein zu beachten ist.

 

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Leiharbeitnehmer bestimmen mit

 

Leiharbeitnehmer haben nicht nur eine, sondern zwei Arbeitgeberinnen: die Zeitarbeitsfirma, mit der sie ihren Arbeitsvertrag haben – und der Einsatzbetrieb, in dem sie arbeiten.

An wen nun wenden, wenn es etwas zu regeln gibt? Alle Fragen zum Arbeits- und Tarifvertrag bereden Leiharbeitnehmerinnen mit ihrem Verleiher. Doch den bekommen sie nicht immer zu greifen. Und alles, was mit dem direkten Arbeitsplatz zu tun hat, besprechen sie mit ihrem Einsatzbetrieb. Und der verweist nicht selten auf ihren Verleiher. In solchen Fällen hilft der Betriebsrat.


Doppelt hält besser: aktiv werden und mitbestimmen

Meist gibt es einen im Einsatzbetrieb, der auch für die Leiharbeiter eine kompetente Ansprechpartnerin ist. In den Zeitarbeitsfirmen, also in Verleihbetrieben, sind seltener Arbeitnehmervertreter anzutreffen. Nicht zuletzt, weil viele Beschäftigte sich untereinander gar nicht kennen. Zwar ist die Organisation einer Betriebsratswahl in Zeitarbeitsfirmen nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Wir unterstützen Leihbeschäftigte, wenn sie in ihrem Verleihbetrieb einen Betriebsrat gründen wollen. Deshalb empfehlen wir: Aus der speziellen Arbeitssituation als Leiharbeitskraft das Beste herausholen, Mitbestimmungsrechte nutzen und mit Leiharbeitskollegen einen Betriebsrat gründen.


Betriebsrat – die erste Adresse im Einsatzbetrieb

Ob Arbeitsschutz, Arbeitszeitbeginn oder einfach nur Kantinennutzung: Im Einsatzbetrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle. Er berät und bestimmt mit:

  • bei Fragen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • zum Schichtplan oder bei unvorhergesehenen Überstunden
  • bei Arbeitszuweisung oder Versetzung
  • beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • bei der Verhaltens- und Leistungskontrolle.


Außerdem achtet der Betriebsrat darauf, dass die Arbeitgeberin Tarifverträge, Vereinbarungen und Gesetze einhält. Das gilt auch für die Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen zur besseren Bezahlung von Leiharbeitnehmern.


Bei der Betriebsratswahl das Beste herausholen

Im Einsatzbetrieb dürfen Leiharbeiter nicht nur an Betriebsversammlungen teilnehmen, sondern auch den Betriebsrat mitwählen – und zwar, wenn sie bereits drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Und sie zählen bei der Größe des Betriebsrats mit. Leiharbeitsbeschäftigte sind daher mit ausschlaggebend, wie durchsetzungsfähig der Betriebsrat ist.


Mit der IG Metall Leiharbeit fair machen

Wir und die anderen DGB-Gewerkschaften handeln faire und starke Tarifverträge für Stammbelegschaften und Leiharbeitskräfte aus. In der Metall- und Elektroindustrie haben wir zum Beispiel ab der sechsten Einsatzwoche Branchenzuschläge auf den normalen Zeitarbeitstarif durchgesetzt, die schrittweise von 15 Prozent bis zu 65 Prozent ansteigen. Und nach spätestens 24 Monaten Einsatzzeit muss der Betrieb den Leiharbeitnehmerinnen ein festes Arbeitsverhältnis anbieten. Wir wachen weiterhin darüber, dass Leiharbeit nicht zum Lohndumping missbraucht werden kann.


Mitbestimmung ohne Risiko

Viele Leiharbeitskräfte arbeiten in unsicheren Jobs und scheuen deshalb oft davor zurück, sich für oder in einem Betriebsrat zu engagieren. Doch dafür gibt es keinen Grund: Betriebsräte sind demokratisch gewählt – sie haben uns und das Betriebsverfassungsgesetz im Rücken: Auch Betriebsratsmitglieder im Verleihbetrieb genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leisten wir Rechtsschutz für unsere Mitglieder.

Ein Betriebsrat ist so stark, wie die Beschäftigten ihn machen. Das haben auch Leiharbeitnehmerinnen in der Hand. Ab drei Monaten Einsatz im Betrieb seid Ihr wahlberechtigt. Wählt auch Ihr mit bei der Betriebsratswahl.