Der Weg zum Tarifvertrag


Wie bekommen wir in unserem Betrieb einen Haustarifvertrag?

 

Ansprechpartner

 

Telefon: 02191 4957-19

Handy: 0160 5331326

 

Telefax: 02191 4957-50

 

e - mail: stefan.steuper@igmetall.de


Viel Arbeit...

Nicht jeder Betrieb ist an einen Tarifvertrag gebunden. Die Bedingungen muss dann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer selbst mit der Geschäftsführung verhandeln. Dabei geht es um Dinge wie Arbeitszeit, Urlaub und Qualifizierungsansprüche.

...wenig Kohle?

Am Ende des Kontos noch zu viel Monat über? Tarifverträge regeln das Einkommen, Zuschläge, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Ohne Tarifvertrag ist auch das alles mit der Geschäftsleitung zu verhandeln.

Jetzt anpacken!

In Ihrem Betrieb gilt kein Tarifvertrag, gibt es keine transparenten Entgelt- und Arbeitszeitregeln, weil Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist? Dem kann abgeholfen werden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Denn das Tarifvertragsgesetz erlaubt ausdrücklich den Abschluss von Tarifverträgen zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber (z.B. eine Firma, ein Unternehmen, ein Handwerksbetrieb).



Beispiele aus unserer Praxis

Anota

Über 2 Jahre hat es gedauert, den Arbeitgeber in die Tarifbindung zu zwingen. Für die Kolleginnen und Kollegen hat sich dieser Weg aber gelohnt.

Das Tochterunternehmen verkauft und setzt die gleichen Autos instand, wie die großen Autohäuser der Daimler AG. Die Bedingungen für die ArbeitnehmerInnen waren aber weit darunter angesiedelt.

 

 

Es gibt 3 Zutaten für einen Tarifvertrag

 

1. Mut: Jemand muss anfangen. Kontakt zur IG Metall suchen und einen Plan schmieden.

 

2. Mitglieder: Einen Tarifvertrag kann man nicht ohne viele IG Metall Mitglieder erreichen. Man muss in der Lage sein, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass man es ernst meint.

 

3. Druck: Oft hilft Reden alleine nicht weiter. Dann müssen Taten folgen. Begonnen mit kreativen Aktionen über einen Warnstreik, bis hin zum knallharten Arbeitskampf.

Lutz Blades

Beim Familienunternehmen kam nach der Betriebsratsgründung ans Licht, dass die Höhe des Entgelts stark vom Verhandlungsgeschick des einzelnen Beschäftigten abhingt.

Um diese Ungleichheit aus dem Weg zu schaffen war ein Tarifvertrag nötig. Die Belegschaft organisierte sich und zeigte Stärke dem Arbeitgeber gegenüber.

Dass es sich gelohnt hat, zeigt sich am Ergebnis der Verhandlungen.

Der Tarifvertrag steht.