In Ihrem Betrieb gilt kein Tarifvertrag, gibt es keine transparenten Entgelt- und Arbeitszeitregeln, weil Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist? Dem kann abgeholfen werden, nehmen Sie einfach
Kontakt mit uns auf. Denn das Tarifvertragsgesetz erlaubt ausdrücklich den Abschluss von Tarifverträgen zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber (z.B. eine Firma, ein
Unternehmen, ein Handwerksbetrieb).